AEB

Huonker GmbH


Allgemeine Einkaufsbedingungen


Allgemeines
Für alle Leistungen des Zulieferers an die Huonker GmbH und die Huonker Verwaltungs GmbH & Co.
KG (nachfolgend Huonker) gelten ausschließlich diese Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie gelten auch, falls der Zulieferer insbesondere bei Annahme der Bestellung oder in seiner Auftragsbestätigung auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Zulieferers werden nicht anerkannt.

  1. Vertragsschluss
  2. Bestellungen und deren Änderung (auch per Fax oder E-Mail) haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt werden. Der Zuliefer hat die Bestellung/Änderung unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Zugang der Bestellung zu bestätigen. Eine verspätet eingehende Annahme gilt als neues Angebot. Huonker widerspricht bereits jetzt der Geltung einer Annahme mit Änderung des Preises, der Zahlungsbedingungen und der Warenbeschaffenheit sowie Ort und Zeit der Lieferung. Mündliche Bestellungen sind nur verbindlich, soweit eine schriftliche Bestätigung durch Huonker folgt. Mit Annahme bestätigt der Zulieferer die Prüfung der Bestellung auf technische Unklarheiten insbesondere bei Verwendung der Nomenklatur des Zulieferers. Gewähren gesetzliche Regelungen weitergehende Rechte als sie Huonker nachfolgend zustehen, so ersetzen diese insoweit die vorliegenden Einkaufsbedingungen.

  3. Preise, Zahlung und Abtretung der Rechnungsforderung
  4. Die der Bestellung zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. Die Zahlung erfolgt zum 10. des auf die vollständige Lieferung und Leistung sowie Zugang der Rechnung bei Huonker folgenden Folgemonats mit 3 % Skonto oder innerhalb 60 Werktagen nach vollständiger Lieferung und Leistung sowie Zugang der Rechnung netto. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn Huonker diese fristgemäß veranlasst hat. Forderungen gegen Huonker dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

  5. Liefertermine
  6. Die in der Bestellung angegeben Lieferfristen und/oder –termine sind verbindlich und beziehen sich auf den Zeitpunkt des/der Wareneingangs/Leistungsbringung bei Huonker. Für die Berechnung der Frist gilt das Bestelldatum. Erkennt der Zulieferer die Gefahr der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung von Lieferfristen und/oder –terminen, so hat er Huonker darüber unverzüglich zu informieren. Nach Erhalt dieser Mitteilung und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, im Regelfall nicht länger als 7 Werktage dauernden Nachfrist zur/zum ursprünglichen Lieferfrist/-termin, ist Huonker ohne weiteres berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und durch Ersatzbeschaffung entstehende Mehrkosten dem Zulieferer in Rechnung zu stellen bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Nennt der Zulieferer keinen Nachlieferungstermin und kommt Huonker durch die Lieferverzögerung selbst in Lieferverzug, können die vorgenannten Rechte ohne Setzen einer Nachfrist geltend gemacht werden. Die Entgegennahme einer verspäteten Lieferung stellt im Übrigen keinen Verzicht auf die vorgenannten Rechte dar. Huonker behält sich vor, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes je angefangener Woche Verzögerung, jedoch nicht mehr als 10 %, zu verlangen, wobei weitergehende gesetzliche Ansprüche unter Anrechnung geleisteten pauschalierten Schadenersatzes vorbehalten bleiben. Dem Zulieferer steht es frei nachzuweisen, dass kein oder kein wesentlicher Schaden entstanden ist.

  7. Lieferung, Verpackung, Abnahme
  8. Die Produkte sind an Huonker frei Haus einschließlich Verpackung zu liefern. Sollte Huonker in Ausnahmefällen die Versandkosten übernehmen müssen, so ist Huonker jeweils vorab und gesondert zu informieren, damit ein geeigneter Frachtdienstleister beauftragt werden kann (Routing-Order); eine Transportversicherung auf Kosten von Huonker darf in keinem Fall abgeschlossen werden. Sendungen werden auf Kosten und Gefahr des Zulieferers versandt. Der Zulieferer hat fachgerecht entsprechend der Produktbeschaffenheit und der gewählten Beförderungsart auf seine Kosten zu verpacken. Nach Versand sendet der Zulieferer einfach ausgefertigte Versandpapiere ein, die die genaue Bezeichnung, die Menge und das Gewicht (brutto, netto) der Ware oder des Gegenstandes enthalten. Sollten zu einer Lieferung die erforderlichen Versandpapiere nicht rechtzeitig zugestellt werden oder fehlen, lagert die Ware bis zur Ankunft der Versandpapiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahr des Zulieferers. Huonker ist nach eigener Wahl auch berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern, ohne dass der Zulieferer hieraus Ansprüche herleiten kann. Besteht eine Liefereinteilung, ist Huonker lediglich verpflichtet, die darin verbindlich festgelegten Mengen abzunehmen. Huonker ist berechtigt, Lieferungen, die vor dem vereinbarten Termin erbracht werden, auf Kosten und Gefahr des Zulieferers zurückzusenden oder Lagerkosten zu verrechnen. Arbeitsausstände, Betriebsstörungen sowie Betriebsbeeinträchtigungen bei Huonker wie auch bei deren Zulieferern, die eine Verringerung der Abnahmekapazität zur Folge haben, werden als höhere Gewalt betrachtet und befreien Huonker für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkung von der Abnahmeverpflichtung.

  9. Produkbeschaffenheit, Gewährleistung
  10. Der Zulieferer leistet für die in der Bestellung vorgegebene Beschaffenheit Gewähr. Darin gesondert hervorgehobene Merkmale gelten als zugesicherte Eigenschaften. Diese vertragliche Beschaffenheit bestimmt sich nach dem Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik. Für Maße, Mengen und Qualität sind die bei der Eingangskontrolle durch Huonker ermittelten Werte maßgebend. Die Produkte und Leistungen haben ohne gesonderten Hinweis den einschlägigen europäischen Vorschriften, ihren nationalen Umsetzungsregelungen sowie den entsprechenden technischen Normen in vollem Umfang zu entsprechen. Der Zulieferer sichert zu, dass die Produkte und Leistungen keine Rechte Dritter verletzen. Dieser Zusicherung bedarf es nicht im Falle der Auftragsfertigung für Huonker. Genügen die gelieferten Produkte und Leistungen nicht den vorstehend beschriebenen Merkmalen, kann Huonker wahlweise Neulieferung oder Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. In dringenden Fällen ist Huonker auch berechtigt, ohne vorherige Nachfristsetzung Mängel auf Kosten des Zulieferers zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Der Zulieferer verzichtet für diesen Fall bereits hiermit auf eine entsprechende Nachfristsetzung durch Huonker. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Eingang der vollständigen Lieferung bei Huonker. Der Zulieferer verzichtet auf den Einwand einer verspäteten Mängelanzeige.

  11. Ausführung von Arbeiten im Werk von Huonker
  12. Personen, die Arbeiten innerhalb des Betriebs von Huonker ausführen, sind der geltenden Betriebsordnung unterworfen. Für Unfälle übernimmt Huonker keine Haftung, es sei denn, Huonker haftet wegen zwingender gesetzlicher Regelungen. Bei Dienstleistungen und Handwerkertätigkeiten, die innerhalb des Betriebs von Huonker oder auf unserem Grundstück durchgeführt werden, dürfen nur geprüfte und zugelassene Betriebsmittel (bspw. Leitern ) eingesetzt werden.

  13. Produkthaftung
  14. Für Inanspruchnahme Dritter aus Fehlern am Endprodukt, die auf einem Fehler des Zulieferers beruhen, stellt der Zulieferer Huonker bei Verschulden frei. Das Verschulden des Zulieferers wird vermutet, wenn sich der Fehler dem Zulieferprodukt zuordnen lässt. Der Freistellungsanspruch beinhaltet auch einen evtl. Vorschuss für die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

  15. Muster, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Produkte
  16. Unterlagen und Gegenstände aller Art wie Zeichnungen, Muster, Prototypen oder Datenträger, aber auch Teil- oder Halbfertigprodukte, welche dem Zulieferer von Huonker zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum von Huonker und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auch ohne gesonderte Aufforderung kostenlos an Huonker herauszugeben und zurückzusenden, sobald sie zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden. Sofern die Bestellung eine Übernahme von Werkzeug- und Modellkosten ganz oder anteilig beinhaltet – ungeachtet dessen, ob diese Kosten gesondert ausgewiesen oder im Preis einkalkuliert sind – gilt als vereinbart, dass auch solche Werkzeuge und/oder Modelle Eigentum von Huonker werden. Hinsichtlich der Herausgabe und Zurücksendung gilt das Vorstehende entsprechend. Produkte – auch Teil- oder Halbfertigprodukte – , die nach den von Huonker übermittelten Unterlagen oder mit von Huonker beigestellten Werkzeugen gefertigt werden, dürfen vom Zulieferer nicht selbst verwendet noch an Dritte geliefert werden. Der Zulieferer darf sich nicht mittelbar oder unmittelbar am Nachbau dieser Produkte oder dem Vertrieb nachgebauter Produkte beteiligen. Alle vorgenannten Gegenstände sind auf Kosten des Zulieferers in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern. Beschädigt oder zerstört der Zulieferer von Huonker zur Ausführung der Bestellung überlassene Gegenstände, so haftet der Zulieferer Huonker grundsätzlich auf den vollen Wert der beschädigten Gegenstände, wobei Huonker der Nachweis vorbehalten bleibt, dass ein darüber hinausgehender, höherer Schaden entstanden und zu ersetzen ist. Der Schadensersatz wird nicht durch die Höhe des Wertes der Bestellung begrenzt. Dem Zulieferer steht es frei nachzuweisen, dass kein oder kein wesentlicher Schaden entstanden ist.

  17. Eigentum am Werkzeug
  18. Werkzeuge, deren Kosten anteilig oder gesamt von Huonker getragen werden, sowie beigestelltes Werkzeug, sind und bleiben Eigentum von Huonker, ungeachtet dessen, ob diese Kosten gesondert ausgewiesen oder im Preis einkalkuliert sind. Der Zulieferer hat dieses Werkzeug getrennt zu lagern und entsprechend den Vorgaben von Huonker als deren Eigentum zu kennzeichnen. Der Zulieferer darf diese Werkzeuge nur zur Fertigung von Huonker Produkten verwenden. Er haftet ohne Verschulden für Wertminderung oder Verlust und wird entsprechende Versicherungen vorhalten. Die Kosten der Verwahrung sind durch den Kaufpreis für die auf dem Werkzeug gefertigten Produkte abgegolten.

  19. Betriebs-und Geschäftsgeheimnis
  20. Der Zulieferer ist verpflichtet, Bestellungen von Huonker und die damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Betriebs-und Geschäftsgeheimnis streng vertraulich zu behandeln.

  21. Nebenbestimmungen
  22. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Villingen-Schwenningen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts- Übereinkommens.

    Villingen-Schwenningen, im April 2019